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Der gewerblicher Mietvertrag

In Deutschland ist die Zahl derjenigen, die zur Miete wohnen sehr hoch. Im Vergleich zu anderen Ländern ist auch das deutsche Miet- und Pachtrecht sehr umfangreich und differenziert und wird von vielen alleine schon wegen seines Umfangs als schwer verständlich empfunden. Dabei ist bei genauerer Betrachtung nur von Vorteil, wenn ein Gesetz sehr detailliert auf einzelne Lebenssachverhalte eingeht und auch Sonderfälle berücksichtig. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Mietvertrag um ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Parteien bei den sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter eine Sache zu überlassen der im Gegenzug zu Zahlungen an den Vermieter verpflichtet ist. In §§ 535 – 548 BGB und §§ 305 – 310 BGB finden sich die allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse sowie die Rechtsvorschriften über die Gestaltung von Formularverträgen die für alle Mietverhältnisse gültig sind. Je nach Art Nutzungsart muss dann weiter differenziert werden. Bei Mietverträgen über Wohnraum gibt es keinen Formzwang. Wenn der Vertrag also aus einem Bündel loser Blätter besteht, so hat dieser Gültigkeit, sofern beide Parteien ein identisches Exemplar unterzeichnen. Dabei müssen die Unterzeichnungen von Mieter und Vermieter nicht auf demselben Exemplar, sondern jeweils nur auf dem des Gegenübers zu finden sein. Bei einer mündlichen Vereinbarung gilt der Mietvertrag ab Zahlung der dritten Monatsmiete als unbefristet. Im Vergleich zu einem Mietvertrag über Wohnraum ist ein gewerblicher Mietvertrag nur sehr eingeschränkt mit einem Mieterschutz versehen. Zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften gelten bei einem Mietvertrag über Wohnraum besondere Rechtsvorschriften (§§ 549 – 577a GBG), die sich größtenteils mit dem Mieterschutz beschäftigen. Ein gewerblicher Mietvertrag kann hingegen ohne Angabe von Gründen vom Vermieter gekündigt werden und es gilt lediglich die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Ein guter Mietvertrag sollte daher klar differenzieren, ob es das Mietobjekt als Wohnraum oder zur gewerblichen Nutzung vorgesehen ist.

Hinzugefügt am 20.07.2010 - 12:35:23 vom telelino
Kategorie: Verbraucher Tags: testament   kaufvertrag   mietvertr-   erbrecht   k-gungsfrist
 
 
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