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Die USAG24, Inc Unternehmensgruppe hat seit ihrem Bestehen 15 Corporate Acquisitions und 5 Mergers abgewickelt. Diese Transaktionen fanden in verschiedenen US Bundesstaaten statt. Der Wert der in Rede stehenden Transaktion sagt nicht immer etwas ber den zu erwartenden Arbeitsaufwand auf der Anwaltsseite aus.
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usag24 visum-usa us-bankkonto firma-usa florida-corporation
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Hinzugefügt am 28.12.2011 - 05:35:36 vom PressGateway
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Die Hauptversammlung bestellt das Aufsichtsorgan. Bei einer Neugründung können die Mitglieder des Aufsichtsorgans durch die Satzung bestimmt werden (Art. 40 Abs. 2 VO). Die Verordnung sieht dieselben Regelungen bezüglich Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsorgans wie für das Leitungsorgan vor (Art. 40 Ahs. 3 VO). Der deutsche Gesetzgeber hat gemäß § 95 Satz 1 AktG auch für die Europäische Gesellschaft eine Regel definiert. Das Aufsichtsorgan muss mindestens aus drei Mitgliedern bestehen, in der Satzung kann aber eine höhere durch drei teilbare Zahl festgelegt werden. Die Höchstzahl der Mitglieder ist abhängig vom Grundkapital ( 17 Abs. l SEAG)
• Bis zu 500.000 Euro - Neun Mitglieder
• Von mehr als 1 .500.000 Euro - Fünfzehn Mitglieder
• Von mehr als 10.000.000 Euro - Einundzwanzig Mitglieder
Die Hauptaufgabe des Aufsichtsorgans ist die Überwachung, der Geschäftsführung der SE durch das Leitungsorgan (Art. 40 Abs. l Satz 1 SE-VO). Das Leitungsorgan muss dem Aufsichtsorgan alle drei Monate über die aktuelle Situation und die voraussichtliche Entwicklung der SE Bericht erstatten (Art. 41 Abs. 1 SE-VO). Ereignisse mit spürbarer Auswirkung auf die Geschäftssituation müssen rechtzeitig mitgeteilt werden (Art. 41 Abs. 2 SE-VO). Darüber hinaus kann das Aufsichtsorgan alle für die Überwachung erforderliche Informationen vom Leitungsorgan verlangen (Art. 4 1 Abs. 3 Satz l SE-VO) und Überprüfungen vornehmen bzw. überprüfen lassen (Art. 41 Abs. 4 SE-VO). Das SE-Statut lässt es den Mitgliedsstaaten offen, ob dieses Informationsrecht auch einzelnen Mitgliedern zugestanden wird (Art. 40. Abs. 3 Satz 2 SE-VO), jedoch behält jedes Mitglied das Recht auf die Kenntnisnahme von den übermittelten Informationen (Art. 41 Abs. 5 SE-VO). Die deutsche Gesetzgebung sieht nach § 18 SEAG dieses Informationsrecht für jedes Mitglied vor, allerdings ist die Information dem gesamten Gremium zur Verfügung zu stellen. Aufgrund des Art. 9 Abs. 1 c) SE-VO gelten für eine SE in Deutschland ebenfalls Regelungen aus dem AktG, die in der SE-VO und dem SEAG nicht geregelt sind. Dazu gehören:
• Die Erteilung des Abschlussprüfungsauftrags ( 1 1 1 Abs. 2 Satz 3 AktG n. F.)
• Die Vertretung der Gesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern ( 1 1 2 AktG)
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18.05.2012 - 22:55:03
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http://www.myusinc.com/firmengruendung/index.php/en/blog-myusinc-us-coporation/2 ...
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Die mögliche Frage, ob man ähnlich wie einen Ehrendoktortitel auch einen akademischen Grad käuflich erwerben kann, müssen wir leider negieren. Ein akademischer Doktortitel lässt sich ausschließlich durch das erfolgreiche Absolvieren eines Hochschulstudiums sowie eine selbstständig erstellte Doktorarbeit erlangen. Nur auf diesem Wege erhalten Sie in günstigstem Falle letztendlich die Doktorwürde, welche Ihnen in Deutschland ausschließlich durch Hochschulen verliehen werden kann.
Die Gründung einer Kirche ist den USA ist nichts außergewöhnliches und ist eher mit einer nomalen Firmengründung in den USA zu vergleichen.Die Gründung einer Kirche ist den USA ist nichts außergewöhnliches und ist eher mit einer nomalen Firmengründung in den USA zu vergleichen.
Der Unternehmensgegenstand "Führung einer kirchlichen Glaubensgemeinschaft" sollte in den Articles of Incorporation vermerkt sein. Hilfe bei der Gründung einer solchen US-Kirche, bietet die MyUSInc an. Durch die MyUSInc kann schnell eine US Kirche gegründet werden.
Die Doktor-Titel sind keine akademischen Grade, sondern es ist ein kirchlicher Titel die ehrenhalber verliehen wird, welches durch den Zusatz “h.c.“(honoris causa) ausdrückt wird.
Ein Ehrendoktor-Titel der z.B. von einer US-Kirche verliehen wurde, darf laut geltender deutscher Rechtsprechung in Deutschland geführt werden (vgl. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000).
Ein ausländischer Ehrengrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigten Hochschule oder anderen Stelle verliehen wurde, kann nach Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden.
Was ist ein Ehrendoktortitel?
Honoris causa
Die Bezeichnung honoris causa (h. c.) leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet ‚ehrenhalber‘ (ursprünglich: ‚Ehren halber‘ oder ‚der Ehre wegen‘). Hat eine Person mindestens drei Würdigungen erhalten, so ist die Abkürzung h. c. mult. üblich, was für honoris causa multiplex steht, also die mehrfache Ehrendoktorwürde.
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15.05.2012 - 12:18:47
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Zur Gründung einer LTD benötigt man: einen Shareholder (Aktionär), einen Director (Geschäftsführer) und einen Secretary (Sekretär). Da der Shareholder auch gleichzeitig Director oder Secretary sein kann, werden zur Gründung einer Limited mindestens zwei Personen benötigt. ln der Regel wird es nur eine Personenidentität zwischen Aktionär und Geschäftsführer geben. Werden die Secretary-Dienstleistungen zugekauft, ist eine Einmann-Limited Single Member Company«) möglich.
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09.05.2012 - 22:43:36
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J-1 Interns and Trainees are eligible to apply for a Social Security Number. Most J-1s encounter no issues applying for their Social Security Numbers. However, others experience delays. Years ago, the Social Security Administration started taking extra steps to help ensure that only those who should receive a number do so. One of those extra steps is verifying an applicant’s documents with the Department of Homeland Security. The Social Security Administration acknowledges that the changes to the way it assigns numbers and issues cards may cause a delay in receiving a number. However, Social Security deems verification from DHS vital to the integrity of the Social Security Number.
In order to minimize any delays, the Social Security Administration recommends that J-1s wait 10 days upon arrival in the United States before they apply for the Social Security Number. J-1s must also check in with their sponsor before applying for the number. As an employer, you are allowed to employ the J-1 while the Social Security Number application is processed. More info can be found here.
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26.04.2012 - 13:18:40
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Das Insolvenzrecht unterliegt in den USA ausschließlich der Bundesgesetz- gebung. Wenn ein Unternehmen in Insolvenz verfällt, wenn also die Summe seiner Verbindlichkeiten die Summe seiner Werte übersteigt, so hat das Unternehmen diese Tatsache nach dem Insolvenzrecht der USA dem Bundesinsolvenzgericht (federal bankruptcy court) zu melden. Das US- amerikanische Insolvenzrecht ist in dem derzeit geltenden Bankruptcy Code von 1978 geregelt. Die Vorschriften des Bankruptcy Codes befinden sich im 11. Titel des United States Code.
Das Insolvenzrecht unterliegt in den USA ausschließlich der Bundesgesetz- gebung. Wenn ein Unternehmen in Insolvenz verfällt, wenn also die Summe seiner Verbindlichkeiten die Summe seiner Werte übersteigt, so hat das Unternehmen diese Tatsache nach dem Insolvenzrecht der USA dem Bundesinsolvenzgericht (federal bankruptcy court) zu melden. Das US- amerikanische Insolvenzrecht ist in dem derzeit geltenden Bankruptcy Code von 1978 geregelt. Die Vorschriften des Bankruptcy Codes befinden sich im 11. Titel des United States Code.
Hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung des Bankruptcy Codes wird zwischen einem allgemeinen Teil (Chapter 1, 3 und 5) und einem besonderen (Chapter 7, 9, 11, 12, 13) unterschieden. Ergänzt werden die Regelungen des Bankruptcy Codes durch das einzelstaatlich normierte Recht der jeweiligen Bundesstaaten und die vom höchsten Gericht der Vereinigten Staaten, dem Supreme Court, erlassenen “Rules of Practice and Procedure in Bankruptcy” (Verfahrensanweisungen).
Anders als die deutsche Insolvenzordnung differenziert das amerikanische Recht stärker nach verschiedenen Insolvenzsubjekten. So sind die Chapter 7 und 11 des Bankruptcy Code vor allem insolventen Unternehmen gewidmet, Chapter 9 (Adjustment of Debts of a Municipality) betrifft das Verfahren bei insolventen Gemeinden und die Chapters 12 und 13 regeln Maßnahmen gegenüber insolventen natürlichen Personen bzw. Verbrauchern (Adjustment of Debts of a Family Farmers or Family Fisherman or Individual with Regular Annual Income).
Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stehen allgemein zwei Möglich- keiten zur Verfügung. Entweder stellt der Schuldner selbst einen Antrag, wodurch ein voluntary case begründet wird oder dessen Gläubiger, was einen involuntary case zur Folge hat. Eine Insolvenzantragspflicht, wie sie im deutschen Recht nach § 64 GmbHG bekannt ist, kennt das amerikanische Recht nicht. Hier können nur besondere Umstände im Einzelfall dazu führen, dass das Management aufgrund seiner allgemeinen Treuepflicht (fiduciary duty) gegenüber Gläubigern und Anteilsinhabern dazu verpflichtet ist, die Eröffnung eines Verfahrens zu beantragen.
Nach der Anordnung der Verfahrenseröffnung mittels der order for relief wird in der Regel ein trustee als Insolvenzverwalter bestellt. Diese Bestellung erfolgt, anders als nach deutschem Recht, nicht durch das Gericht, sondern durch den United States Trustee, einem Bundesbeamten des amerikanischen Justiz- ministeriums. In Ausnahmefällen übernimmt der United States Trustee auch selbst die Rolle des zumindest vorläufigen Insolvenzverwalters. Die Aufgaben des trustee richten sich dabei nach der Art und Funktion des Insolvenzverfahrens.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht – unabhängig von der konkreten Art des Verfahrens – nach Section 541 Bankruptcy Code auto- matisch die Insolvenzmasse, die als estate bezeichnet wird. Sie besteht aus allen dem Schuldner zuzuordnenden Rechten, wobei es nach Section 541 Bankruptcy Code irrelevant ist, wo diese Rechte lokalisiert sind. Es gilt das Universalitätsprinzip, d.h. es wird das weltweite Vermögen des Schuldners erfasst. Anders als bei natürlichen Personen zählt bei Gesellschaften dazu auch das Vermögen, welches erst nach der Verfahrenseröffnung entsteht.
Eine weitere wesentliche Rechtsfolge ist der so genannte automatic stay, der betreffend aller Verfahren in Section 362 Bankruptcy Code geregelt ist. Dabei handelt es sich um ein Verbot jeglicher Handlungen und Anordnungen, die sich auf den Schuldner bzw. die Insolvenzmasse beziehen. Ausgenommen sind hiervon Strafverfahren und vor allem Verfahren, die Unterhaltsverpflich- tungen des Schuldners betreffen. Weitere Ausnahmen kommen dann in Betracht, wenn ein Gläubiger darlegen kann, dass ihm durch den automatic stay ein Schaden droht, z.B. durch einen konkreten Wertverlust einer im Besitz des Schuldners befindlichen Sache.
Zudem hat die Verfahrenseröffnung Auswirkungen auf die Verfügungsbe- rechtigung über die Insolvenzmasse. Während nach deutschem Recht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis im Regelfall auf den Insolvenzverwalter übergeht, gilt das im US-amerikanischen Recht nur für das Liquidations- verfahren nach Chapter 7 Bankruptcy Code. Im Rahmen des Reorganis- ationsverfahren (Sanierung) nach Chapter 11 Bankruptcy Code ist es dagegen denkbar, wenn nicht sogar die Regel, dass der Schuldner selbst die Insolvenz- masse verwaltet. Für diesen Fall der Eigenverwaltung bezeichnet das Gesetz den Schuldner als debtor in possession, dem nach Section 1107 Bankruptcy Code nahezu die Befugnisse eines Insolvenzverwalters zustehen.
Gerät ein Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten, kommt es nicht selten vor, dass er vor der drohenden Insolvenz die letzten werthaltigen Vermögens- gegenstände an Familienmitglieder oder Freunde übergibt bzw. überschreibt. Es gibt Schuldner, die in Krisenzeiten meist aus persönlichen Gründen nur an bestimmte Gläubiger leisten. Hier entsteht eine Ungleichbehandlung der Gläubiger, die nach dem US-amerikanischen Insolvenzrecht unzulässig ist. Die in den Sections 544 bis 550 Bankruptcy Code geregelte Insolvenzanfech- tung dient vornehmlich der Durchsetzung des Gläubigergleichbehandlungs- grundsatzes. Um eine gleichmäßige Befriedigung der Insolvenzgläubiger sicherzustellen, können die vom Schuldner vorgenommenen Rechtshand- lungen (“Verfügungen, die gerade in Anbetracht der drohenden Insolvenz vorgenommen wurden, sowie Verfügungen, die einzelne Gläubiger begünstigen oder die Gläubigergesamtheit benachteiligen”) angefochten und rückgängig gemacht werden.
Im Wesentlichen gibt es für US-amerikanische Firmen zwei verschiedene Arten, Insolvenz anzumelden: zum einen gibt es das im 11. Titel des US Federal Bankruptcy Code geregelte Liquidationsverfahren nach Chapter 7 Bankruptcy Code (“to file under Chapter 7″) und das Sanierungs-/ Reorganisationsverfah- ren nach Chapter 11 Bankruptcy Code (“to file under Chapter 11″). Die beiden Verfahren unterscheiden sich deutlich voneinander.
Chapter 7
Die Mehrheit der Insolvenzverfahren werden gemäß Chapter 7 durchgeführt. Sie dienen der vollständigen Auflösung der Insolvenzmasse zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger. Es beinhaltet die Bestellung eines vom Gericht ausgewählten Insolvenzverwalters, der das nicht befreite Eigentum des Schuldners einzieht, es verkauft und den Erlös dann an die Gläubiger verteilt.
Ein Verfahren nach Chapter 7 dauert von dem Zeitpunkt des Insolvenzantrags an bis zum endgültigen Abschluss ungefähr drei Monate. Dabei kann das Insolvenzverfahren entweder durch einen entsprechenden Antrag durch den Schuldner selbst eingeleitet werden oder von den Gläubigern bei Zahlungs- unfähigkeit des Schuldners betrieben werden. Im Falle einer Ablehnung des Insolvenzantrages kann erst nach 180 Tagen ein neuer Antrag gestellt werden. Ist ein Insolvenzverfahren beantragt, darf ein Gläubiger seine Forderungen nicht weiter beim Schuldner eintreiben. Werden Schulden dennoch eingetrieben, können wegen Missachtung des Gerichts Strafen verhängt werden und Schadensersatzpflichten entstehen. Zur Insolvenzmasse zählen grundsätzlich alle weltweit zum Vermögen des Schuldners gehörenden Gegenstände und Rechte, nicht jedoch der Lohn sowie Renten- und Pensionsleistungen. Die Aufteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger erfolgt nach deren entsprechenden Rang.
Chapter 11
In den Chapters 11, 12 und 13 ist ein Reorganisationsverfahren vorgesehen, das dem Schuldner erlaubt, weiterhin die Kontrolle über sein Vermögen zu haben und zukünftige Einkünfte dazu zu verwenden, an die Gläubiger zu zahlen. Insbesondere das Verfahren gemäß Chapter 11 ist beliebt, wenn ein Unter- nehmen sich vor den Forderungen seiner Gläubiger schützen will, um mittels einer Restrukturierung das Unternehmen zu erhalten.
Während eine Insolvenzeröffnung nach Chapter 7 zur Folge hat, dass alle Unternehmenswerte sofort veräußert werden, um mit dem Erlös die Gläubiger zu befriedigen, führt ein Verfahren nach Chapter 11 zu einer beaufsichtigten Insolvenz. Bei dieser Variante versucht das Unternehmen, weiterhin im Geschäft zu bleiben und sich aus der Insolvenz zu retten. Während der Dauer der Insol- venz dürfen Gläubiger nicht versuchen, ihre Forderungen durchzusetzen, es sei denn über das Insolvenzgericht.
Häufig müssen die Anteilseigner des insolventen Unternehmens nach Ab- schluss der Insolvenz entschädigungslos auf ihre Rechte am Unternehmen verzichten, da das Gericht alle alten Verbindlichkeiten des Unternehmens und Rechte an ihm aufhebt (“rights and interests are being terminated”). An die Stelle der Alteigentümer rücken dann die Gläubiger in dem Anteil, der ihrem Anteil an den gesamten Verbindlichkeiten entspricht. Typischer Weise werden ungesicherte Forderungen und, falls dies für das Unternehmen vorteilhaft erscheint, auch Tarifverträge und langfristige Gebäudemieten durch das Gericht aufgehoben.
Ein Insolvenzantrag nach Chapter 11 hat weiter zur Folge, dass die Aktien des Unternehmens nun nicht mehr an der New Yorck Stock Exchange (NYSE) sondern an der NASDAQ gehandelt werden. Solche insolventen Aktiengesell- schaften sind durch ein Q vor der Firmenabkürzung zu erkennen.
Der Schuldner muss innerhalb von 120 Tagen einen eigenen Sanierungsplan vorlegen, der vom Gericht genehmigt werden muss. Gelingt dies dem Schuldner nicht, so können die Gläubiger einen entsprechenden Plan vorlegen.
Im Verfahren nach Chapter 11 werden die Gläubiger regelmäßig erhebliche Einbussen erleiden. Das Gesetz geht aber von der Vorstellung aus, dass es für alle Beteiligten besser sein kann, die bestehenden Geschäftsbeziehungen auf einer konsolidierten und neu strukturierten Basis fortzuführen.
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09.01.2012 - 00:50:06
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Wohnsitzverlagerung aus steuerlicher Sicht
Ob ein Wegzug tatsächlich steuerlich vorteilhaft ist, hängt im Wesentlichen von den steuerlichen Verhältnissen im Zuzugsland und von der Zusammensetzung des Vermögens des Wegziehenden ab. Dabei kommt es nicht nur auf die laufende steuerliche Belastung bei der Einkommensteuer vor und nach dem Wegzug an, sondern auch auf die Steuerbelastung im Todesfall. Insbesondere dann, wenn der Wegziehende seinen Lebensabend im Ausland verleben möchte. Ebenso muss die Steuerbelastung des Wegzugs selbst einkalkuliert werden, da dieser zu einer Steuerbelastung führen kann (Wegzugbesteuerung). Das trifft insbesondere für die Besteuerung von nicht realisierten Wertsteigerungen in Anteilen an deutschen Kapitalgesellschaften zu, an denen der Wegziehende zu mindestens 1 Prozent beteiligt ist. Um sich die spätere Steuer zu sichern, unterstellt das geltende deutsche Steuerrecht eine Veräußerung der Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs und besteuert den daraus resuktierenden (fiktiven) Gewinn auf Basis des gegenwärtigen Wertes der Anteile (§ 6 AO).
Da die deutsche Besteuerungspraxis aus EU-Sicht dauerhaft nicht haltbar ist, soll die Wegzugbesteuerung gesetzlich geändert werden. Zwar wird die Besteuerung nicht entfallen, die Steuerzahlung wird jedoch bei Wegzügen innerhalb der EU und des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) zinslos gestundet. Erst wenn die Anteile später tatsächlich veräußert werden, wird die Steuerzahlung in Deutschland fällig. Sollte der Entwurf Gesetz werden, würden die steuerlichen Rahmenbedingungen von Wegzügen innerhalb der EU/EWR zwar deutlich verbessert, es besteht jedoch wie bisher das Risiko einer doppelten Besteuerung in Deutschland und im Ausland, wenn die Anteile später tatsächlich veräußert werden.
Vorteilhaft ist, dass nach der Neuregelung die Steuer künftig entfällt, wenn der Weggezogene später wieder nach Deutschland zurückkehrt. Die Erstattung der Steuer ist zwar auch nach geltendem Recht möglich, jedoch muss bereits zum Zeitpunkt des Wegzugs eine Rückkehrabsicht glaubhaft gemacht werden. Die Rückkehr nach Deutschland muss außerdem innerhalb von fünf bzw. bei berufsbedingtem Wegzug zehn Jahren erfolgen. Nach der Neuregelung wäre eine Erstattung der Steuer zeitlich unbegrenzt und auch ohne vorherige Rückkehrabsicht möglich; wenn der Wegzugstaat ebenfalls den Wegzug besteuert, gilt die Rückerstattung für einen Teil der Steuer nicht.
Ein erheblicher Nachteil der Neuregelung ist jedoch, dass künftig nicht nur Anteile an deutschen, sondern auch an ausländischen Kapitalgesellschaften von der Regelung erfasst werden sollen.
Weitere Informationen unter http://www.myusinc.com
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22.12.2011 - 12:51:12
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Steueroasen in den USA: Wann macht eine US Corporation / LLC Sinn
Innerhalb der US-Bundesstaaten gibt es erhebliche Steuerunterschiede. Aus steuerlicher Sicht besonders attraktiv sind Delaware, Florida, Montana, Nevada, Texas, Utah oder Wyoming - Bundesstaaten, die immer wieder als Steueroasen bezeichnet werden. Sie unterliegen jedoch wie alle anderen 43 Bundesstaaten den vollen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuern der USA. Insbesondere Delaware mit seiner niedrigen Konzessionssteuer und einem unkomplizierten Gesellschaftsrecht ist bei vielen Ausländern für Gesellschaftsgründungen beliebt.
Wenn eine derartige Gesellschaft nicht nur als Aushängeschild dient, sondern darüber tatsächliche Geschäfte abgewickelt werden, unterliegt man automatisch den vollen US-Steuern. Steuerfreiheit besteht nur, solange unter anderem keine Geschäfte in den USA abgewickelt, keine Handelslizenzen und keine Bundessteuernummer (E.I.N.) beantragt und die Gewinne der Gesellschaft nicht in den USA ausgeschüttet werden. Wenn es nur um eine Adresse in den USA geht, genügt ein „Mail Drop" Service, der von MyUSInc angeboten wird. Der Briefkasten ist in jedem Fall günstig als ein eigene Office.
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22.12.2011 - 12:44:40
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Die MyUSInc baut ihre Marktanteile im Bereich der Unternehmensgründung in den USA weiter aus. Mit ihrer neuen Serviceoffensive bietet die MyUSInc im Bereich Firmengründung USA nun auch Gründungen im US-Bundesstaaten, Nevada, Delaware und Oregon an sowie einen besondere Beratungsservice für Existenzgründer. Weitere Details- und Informationen hierzu sind online abrufbar: www.myusinc.com
MyUSInc steht in der Branche als Synonym für Seriosität, Professionalität und Fairness. Die junge Firma verfügt über kreative Köpfe mit einem überdurchschnittlich hohen Maß an Engagement und verfolgt konsequent den Ausbau seiner Kernkompetenzen.
Mit der Erweiterung unserer Angebote setzen wir einen weiteren Meilenstein in Richtung Service im Bereich der ” Etablierung von Firmen in den USA “, erklärt Thorsten Hansen“Allerdings ist erst ein Teil der Arbeit erledigt. Viele Aufgaben liegen noch vor uns“, und verwies auf die aktuelle Situation. Mut, Entscheidungskraft und Ausdauer haben MyUSInc zu einem kompetenten und zuverlässigen Partner im Bereich der Unternehmensgründung in den USA vorangebracht.
Die MyUSInc ist ein renommiertes- und aufstrebendes Unternehmen im Bereich des Business Consulting. Die zahlreichen und langjährigen Kunden kommen aus der Wirtschaft, Verwaltung und Non-Profit-Organisationen. MyUSInc entwickelt seit 2008 nachhaltig wirkende Strategien mit dem Ziel, damit Kunden und Geschäftspartner bei der Erfüllung ihrer Ziele zu unterstützen und verborgene Potenziale freizusetzen.
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22.12.2011 - 12:32:41
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