Ab 01.09.2011 gilt das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren. Neu ist ab da für alle Hundehalter - und das gilt für jedes Tier - das dauerhafte Kennzeichnen mit einem Mikrochip durch den Tierarzt sowie die Haftpflichtversicherungspflicht. Beides ist bis 29.02.2012 dem ...