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Wenn es zur Erhaltung eines Betriebes notwendig ist, kann die Erbschaftssteuer gestundet werden. Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer im Erbrecht haben jedenfalls fixe Berechnungsgrundlagen und obwohl die Durchsetzung von Ansprüchen im Erbrecht an sich geregelt ist, gibt es immer wieder Probleme. Bei Erbschaftssteuer lässt sich durch rechtzeitige Initiative hinsichtlich Erbrecht allemal Geld sparen. Erbschaftssteuer gilt bei Erwerb von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen.
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Hinzugefügt am 03.10.2011 - 10:57:42 vom lili - 1 Benutzer
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Kategorie: Steuerberatung
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http://www.konlus.de/erbrecht-erbschaftssteuer.html
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