Bei Erbschaft einer Immobilie wird der Immobilienwert und die daraus resultierende Erbschaftssteuer vom Finanzamt ermittelt. Wenn feststehen dass der vom Finanzamt festgesetzte Immobilienwert den tatsächlichen Wert der Immobilie übersteigt und die berechnete Erbschaftssteuer zu hoch ausfällt kann dieser Berechnung widersprochen werden. Ein Immobiliensachverständiger kann den tatsächlichen Wert der Immobilie ermitteln und diese Immobilienbewertung dem Finanzamt vorlegen.