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Ein Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitgeber fristlos nach § 626 BGB gekündigt werden, wenn ein Arbeitnehmer seine Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden grob beleidigt (z.B. ?Du Ars?, ?faules Schw??). Der Ausspruch einer fristlosen Kündigung ist selbst bei groben Beleidigungen des Arbeitnehmers nicht immer rechtmäßig. Arbeitsrechtsberatung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht Hans Jürgen Kotz aus Kreuztal bei Siegen.
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