Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten ? Was tun? Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen nehmen immer mehr zu. Häufig erhält man ein Abmahnschreiben, weil man angeblich urheberrechtlich geschützte Werke über eine Internettauschbörse (z. B. Filesharing etc.) zum Abruf bereit gestellt haben soll. Das Abmahnschreiben enthält in der Regel eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Aufforderung einen Schadensersatzbetrag und angeblich angefallene Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen. Auf das erhaltene Abmahnschreiben sollte man in jedem Fall reagieren. Der Abmahner hat einen Anspruch auf die Abgabe einer sog. ?strafbewehrten Unterlassungserklärung?. Dieser Anspruch entsteht mit der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung. Die vom Abmahner übersandte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte man jedoch nicht unterschreiben. In jedem Falle sollte man ? ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - eine abgeänderte strafbewehrte Unterlass